
Das Grundprinzip des Kindesschutzes ist die Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Verantwortung über das Wohlergehen und die Erziehung des Kindes obliegt grundsätzlich den Eltern (elterliche Sorge). Wenn diese die Sorgepflicht nicht erfüllen (können), stehen dem Staat verschiedene Maßnahmen zur Verfügun...
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